Silage- und Mistlagerung in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt seit dem 29.09.2022 die niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Feldmieten. Damit sind die zuvor geltenden Ministerialerlasse zu den fachlichen Anforderungen an Feld-Lagerungen von Silage und Stallmist ersetzt worden.

 

Zu beachten ist, dass Abweichungen von der in der Verordnung beschriebenen Vorgehensweise zur Feld-Lagerung alleine durch die Besorgnis einer Gewässerverunreinigung Ordnungs- und Cross-Compliance- Sanktionen verhängt werden können.

 

Die Feld-Mieten Verordnung ist für jeden Landwirt unbedingt lesenswert, da die Anforderungen konkret beschrieben werden:

 

Feldmieten-Verordnung Niedersachsen