VW-Skandal: Selbst betroffen und nun?

Täglich kommen neue Informationen "ans Licht" und führen zu großen Verunsicherungen. Was müssen Sie tun?

Zunächst können Sie ganz einfach selbst auf der jeweiligen Internetseite der Hersteller (VW, Audi etc.) herausfinden, ob Ihr Fahrzeug nach derzeitigem Kenntnisstand betroffen ist.


Dazu müssen Sie einfach Ihre Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), zu finden in den Fahrzeugpapieren oder im unteren Bereich Ihrer Windschutzscheibe, auf der jeweiligen Internetseite eingeben.

Sollte sich dort eine Betroffenheit ihres Fahrzeuges herausstellen, so sollten Sie unbedingt herausfinden, ob Ihre Ansprüche von der Verjährung bedroht sein könnten. (Grundsätzlich sind dies zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs, unter Umständen aber weniger).

 

Drohen Ihre Ansprüch demnächst zu verjähren, so sollten Sie jetzt umgehend tätig werden.

 

Ansonsten, bei verjährten Gewährleistungsansprüchen, können Sie sich nur mit den späteren Angeboten des Konzerns im Rahmen eines zu erwartenden Rückrufs zufrieden geben. Inwieweit eine Fehlerbehebung ohne Leistungsverlust und/oder Kraftstoffmehrverbrauch überhaupt technisch möglich sein wird, ist nicht geklärt.

 

Die Gewährleistungsrechte wie Neulieferung, Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises und Rücktritt wären aber dann nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen.

 

Ich berate Sie gerne.

 

Hinrika Martens

Rechtsanwältin